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Red-Benz
OberAdmin
User-ID:1
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
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Themen: 563
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Verfasst am: 23.04.2006 - 22:26 / Post Nr. 286 Titel: Haftbarkeit der Forenbeteiber ( gehts noch ? ) |
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Haftbarkeit der Forenbeteiber für die Veröffentlichung von Userbeiträgen !!
Zitat: |
Das Hamburger Landgericht betrachtet Diskussionsforen im Internet als eine besonders gefährliche Einrichtung. Jetzt gab es ein Urteil im Verfahren gegen den Heise-Verlag. Laut Gericht sind öffentliche Internet-Diskussionsforen eine Gefahrenquelle und ihre Betreiber daher einer verschärften Haftung unterworfen.
Bislang war es so, dass Forenbetreiber nur dann kritische Leserbeiträge entfernen mussten, wenn sie über deren Existenz vom Beanstander in Kenntnis gesetzt wurden. Eine Unkontrollierbarkeit von großen Internet-Diskussionsforen akzeptiert das Gericht nicht. Forenbetreiber müssen ihr Unternehmen so einrichten, dass alle Leserbeiträge vor ihrer Veröffentlichung auf Rechtsmäßigkeit überprüft werden.
Das Argument des Heise Verlags, dass ein Forum mit über 200.000 Leserbeiträgen pro Monat nicht redaktionell überwachbar sei, lies das Gericht nicht gelten. Damit stehen sozusagen alle deutschen Diskussionsforen im Internet vor dem Aus. Sie können durch Abmahnkanzleien ruckzuck in den Ruin getrieben werden.
Der Heise-Verlag betrachtet das Gerichtsurteil als grobes Fehlurteil und wird dagegen Rechtsmittel einlegen. |
Dieses Urteil ist der blanke Hammer..............
Die Konsequenz daraus.
Jeder der etwas posten will sendet seinen Beitrag vorab an mich, ich der ja nun Rechtlich für die Veröffentlichung haftbar gemacht werden kann, in Rechtsangelegenheiten mangels Studium in dieser Richtung werde nun notgedrungen den Beitrag an meine Rechtsabteilung bestehend aus 25 Juristen mit langjähriger Erfahrung die alle Juristischen Bereiche abdecken senden. Nach gründlicher 14 Tägiger Prüfung und vorlage zwecks genehmigung beim Amtsgericht kann nun gegen eine kleine Gebühr von ca. 500 € der Beitrag veröffentlicht werden. Wer dann darauf antworten will, wiederum mit selber Prozedur ca. 14 Tage später, jedoch da der Grundsachverhalt bereits Juristisch geprüft wurde gegen eine Gebühr von nur 250 €, Bedingung hierfür ist das nicht grundlegend vom Erstbeitrag abgewichen wird, weil sonst eine komplett neue Juristische Prüfung im zusammenhang des Erstbeitrages stattfinden müßte was mit ca. 1000 € zu Buche schlägt.
Das mit den Beitragseinzelpreisen könnte man aber auch mit einem Monatbeitrag von 20.000 € umgehen.
Für den normalen durchschnitts-User mit normalem Einkommen bieten wir noch die Möglichkeit für nur 10 € im Monat soviel zu posten wie er will, BEDINGUNG jedoch, seine Beiträge dürften nur noch aus unverständlichen Abkürzungen, unklaren Formulierungen und sinnlosen Sätzen bestehen aus denen sich keinerlei Rechtsrelevanz ableiten läst . ( also ein ganz normaler User wie er Täglich in jedem Forum zu finden ist )
Wer dagegen Protest einlegen will, kann dieses gerne tun jedoch nicht Schriftlich da ich die Rechtliche Konsequenz erst Richterlich überprüfen lassen muß !!!!!!!!!!!
Fazit
Unser Forum wäre somit nicht mehr ganz Aktuell und nur noch für sehr Reiche Leute. Was uns hingegen erhalten bliebe wäre die
Meinungsfreiheit die wir lediglich nicht mehr schriftlich verfassen dürften.
Na denn mal viel spaß im Forum !
PS. Ich werde dann mal eben ein 20 Jähiges Studium belegen um anschließend das Forum wieder Eigenständig leiten zu können.
Gruß
Red Benz
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Der Admin sieht alles !!
Nüchtern betrachtet war besoffen alles besser !
Meine Page : http://www.red-benz.de
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GastWerber
AdminHelfer
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Verfasst am: 23.04.2006 - 22:26 / Post Nr. 0 |
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Hallo lieber Gast, es freut mich das du den Weg in unser Forum gefunden hast !!
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Gruß und bis bald.....
AdminHelfer
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SciroccoZ400 EhrenMitglied
Wandelndes Tuninglexikon ü3000
User-ID:5
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Anmeldungsdatum: 01.03.2006
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Beiträge: 3560
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Themen: 270
Wohnort: Hamburg / Poppenbüttel
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Verfasst am: 25.04.2006 - 14:44 / Post Nr. 287 |
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Was ist mit §1 Des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar" Diesesr Paragraph würde mit diesem Gerichtsurteil untergraben werden Da es die Würde des Menschen Antasten würde.Ich habe mal mit meinem Freund dem Rechtsanwalt über diese Sache gesprochen und ihm mal die Seite gezeigt.Nach dem er sich das durchgelesen hat meinte Er das es in diesem Urteil eine Lücke gibt nämlich die das der Verfasser für den Inhalt des posts verantwortlich ist und nicht der Forenbeteiber.Distanziert dieser Sich auch noch ausdrücklich in den Allgemeinen Bedingungen ist wäre die Sache demnach damit geregelt und das Urteil könne nicht greifen
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Scirocco Z400 - Nichtmal Gott kann so ein Wunder schaffen
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